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OLG Hamm, 17.09.2001 - 3 UF 364/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 02.02.1994 - 58 F 150/93
- AG Bochum, 02.02.1994 - 59 F 254/01
- OLG Hamm, 04.06.2001 - 3 UF 364/01
- OLG Hamm, 17.09.2001 - 3 UF 364/01
- OLG Hamm, 04.06.2002 - 3 UF 364/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.10.1996 - XII ZB 96/93
Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen einer noch nicht feststehenden Härte
Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2001 - 3 UF 364/01
Der Bundesgerichtshof hat die Frage der analogen Anwendung des § 10 a VAHRG auf nachträgliche Umstände, die einen Ausschluß oder eine Beschränkung des Versorgungsausgleichs gem. § 1587 c BGB rechtfertigen, bereits in der Entscheidung 02.10.1996 (NJW 1997, 56 ff.) entschieden. - BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 183/87
Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2001 - 3 UF 364/01
So hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.03.1989 (FamRZ 1989, 725, 726) dargelegt, dass der Gesetzgeber sich bei der Einführung des § 10 a VAHRG in dem Widerstreit zwischen den Prinzipien der materiellen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit für eine Beschränkung der Abänderungsmöglichkeiten auf die in Abs. 1 bis 3 dieser Vorschrift geregelten Fälle entschieden hat.